Zöliakie: Welche Lebensmittel brauchen kein Glutenfrei-Label?

Bei Zöliakie ist Gluten kein Detail, sondern der Punkt. Im Supermarkt heisst das: Du suchst das Label «glutenfrei». Aber nicht jedes Lebensmittel trägt eines, und manche dürfen es gar nicht tragen. Hier steht, was die Zöliakie-Gesellschaften dazu sagen. Es ersetzt keine ärztliche Beratung, und wo sie sich widersprechen, zeigen wir das.

Wer eine Zöliakie vermutet, lässt sie ärztlich abklären, bevor er Gluten weglässt: Die Untersuchung funktioniert nur, solange Gluten gegessen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • «Glutenfrei» darf in der Schweiz und in der EU nur gelten, wenn höchstens 20 mg Gluten pro kg enthalten sind
  • Unverarbeitete Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Kartoffeln brauchen nach den genannten Gesellschaften kein Label
  • Bei ganzen Körnern und Linsen raten mehrere Gesellschaften, Fremdkörner auszusortieren
  • Hafer und gemahlene Produkte: die Gesellschaften verlangen eine Glutenfrei-Angabe. Bei Buchweizen gehen die Einschätzungen auseinander

Was «glutenfrei» rechtlich bedeutet

Nach der Schweizer Lebensmittelinformationsverordnung (Art. 41) darf ein Lebensmittel «glutenfrei» heissen, wenn es höchstens 20 mg Gluten pro kg enthält, «sehr geringer Glutengehalt» bei höchstens 100 mg pro kg. In der EU gelten dieselben Werte (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014).

Das ist die Messlatte für Produkte mit Angabe. Lebensmittel ohne Angabe sind damit nicht automatisch verunreinigt, aber auch nicht automatisch geprüft. Schweizer Recht verlangt einen Hinweis auf unbeabsichtigtes Gluten aus glutenhaltigem Getreide erst, wenn es 200 mg pro kg übersteigt oder übersteigen könnte (Art. 11 Abs. 5). Kein Hinweis auf der Packung heisst also nicht null.

Von Natur aus glutenfrei, ohne Label

Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG, Merkblatt 2025) nennt in naturbelassener Form unter anderem Obst, Gemüse, Kartoffeln, Hülsenfrüchte und Fleisch als glutenfrei. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie führt Obst, Gemüse, Kartoffeln, Eier, Nüsse und Samen auf und schreibt dazu: Bei diesen Produkten sei das Glutenfrei-Symbol «nicht erforderlich und auch nicht erlaubt».

Reis und Mais: ganze Körner

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie nennt «Reis, Mais (unverarbeitet)» in derselben Liste, und auch der Standard der europäischen Zöliakie-Dachorganisation AOECS (Ausgabe 2016) führt unverarbeiteten Reis und Mais unter den Produkten, die das Symbol nicht tragen dürfen. Die IG Zöliakie Schweiz schreibt, Reis als Korn sei glutenfrei, «falls auf der Packung kein Hinweis auf Spuren vorhanden ist». Die italienische AIC führt Reis und Mais in Körnern als erlaubt auf und hält eine Sichtkontrolle auf Fremdkörner für ausreichend.

Die DZG geht einen Schritt weiter: Bei Mais, Reis, Hirse, Quinoa und anderen empfiehlt sie, nur ganze Körner zu kaufen und sie vor der Verwendung auf einer Arbeitsfläche zu verlesen, also Fremdgetreide auszusortieren. Grund sind mögliche Verunreinigungen auf dem Feld oder bei der Verarbeitung.

Linsen und Hülsenfrüchte

Die DZG empfiehlt, ganze Körner und Linsen vor der Verwendung auf Fremdbesatz zu kontrollieren. Die IG Zöliakie Schweiz rät, Linsen vor dem Kochen zu verlesen und gut mit kaltem Wasser zu spülen, die AIC nennt Sichtkontrolle und Spülen. Coeliac UK führt Hülsenfrüchte als glutenfrei auf und warnt nur bei Hülsenfruchtmehl vor möglicher Verunreinigung. Eine italienische Untersuchung von 200 Produkten (Verma et al., 2017) fand Verunreinigungen vor allem bei Hafer, Buchweizen und Linsen.

Hafer, Buchweizen und Mehl

Hafer: Coeliac UK, die DZG, die AIC und die IG Zöliakie Schweiz verlangen Hafer mit Glutenfrei-Angabe oder besonderer Herstellung. Coeliac UK schreibt, die meisten Menschen mit Zöliakie könnten Hafer essen, aber nur mit dieser Angabe. Die AIC und die IG Zöliakie Schweiz nennen zusätzlich eine ärztliche Begleitung. Das gehört in ein Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin.

Buchweizen: Die DZG sieht bei Buchweizen ein «besonders hohes Kontaminationsrisiko». Andere Stellen führen ihn als glutenfrei, ohne diese Warnung. Auch hier unterscheiden sich die Einschätzungen.

Mehl, Griess, Flocken: Die DZG rät, verarbeitete Produkte nur mit Glutenfrei-Angabe zu verwenden. Coeliac UK begründet das so: Auch von Natur aus glutenfreie Mehle könnten in Mühlen gemahlen werden, in denen auch Weizenmehl verarbeitet wird.

«Kann Spuren enthalten»

Auch hier gehen die Einschätzungen auseinander. Die AIC empfiehlt, ein solches Produkt zu meiden, selbst wenn das Lebensmittel sonst zu den erlaubten gehört. Die IG Zöliakie Schweiz schreibt, der Hinweis diene in erster Linie der juristischen Absicherung der Herstellerin. Wer auf kleine Mengen Gluten stark reagiert, sollte solche Produkte aber vorsichtshalber meiden.

Was du daraus mitnehmen kannst

Die Stellen sind sich in der Grundlinie weitgehend einig (Mehl und Hafer nur mit Angabe) und bei Details nicht (ganze Körner, Linsen, Buchweizen, Spurenhinweise). Wenn du dir unsicher bist, frag bei der Zöliakie-Gesellschaft deines Landes oder bei deiner Ärztin oder deinem Arzt nach. Ein Tagebuch kann dir helfen, Beschwerden und Mahlzeiten nebeneinander zu sehen. GIMETRY hilft dir, so ein Tagebuch zu führen.

Häufig gestellte Fragen

Brauchen Reis und Mais ein Glutenfrei-Label? Nach der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Zöliakie ist das Glutenfrei-Symbol bei unverarbeitetem Reis und Mais weder erforderlich noch erlaubt. Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft empfiehlt, ganze Körner vor der Verwendung zu verlesen, also Fremdkörner auszusortieren. Mehl, Griess und Flocken sollten laut DZG nur mit Glutenfrei-Angabe gekauft werden. Besprich offene Fragen mit deiner Zöliakie-Gesellschaft oder deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Ab wann darf ein Lebensmittel glutenfrei heissen? In der Schweiz und in der EU darf die Angabe glutenfrei verwendet werden, wenn das Lebensmittel höchstens 20 mg Gluten pro kg enthält.

Ist Hafer bei Zöliakie erlaubt? Coeliac UK, die DZG, die italienische AIC und die IG Zöliakie Schweiz verlangen Hafer mit Glutenfrei-Angabe oder besonderer Herstellung. AIC und IG Zöliakie Schweiz nennen zusätzlich eine ärztliche Begleitung. Besprich das mit deinem Arzt oder deiner Ärztin.


Quellen

  • Verordnung des EDI über die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16), Art. 11 Abs. 5 und Art. 41 Abs. 1, Stand 1. Juli 2025.
  • Kantonales Laboratorium Basel-Stadt (Gesundheitsdepartement): Glutenfreie Lebensmittel ohne Zertifizierung (2025), zum Schwellenwert von 200 mg/kg bei unbeabsichtigtem Gluten. bs.ch
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 über die Anforderungen an die Information der Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das verminderte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln.
  • Deutsche Zöliakie-Gesellschaft: Tipps für den Alltag. dzg-online.de; Merkblatt «Zöliakie, Leben mit glutenfreier Ernährung» (Stand 2025).
  • IG Zöliakie der Deutschen Schweiz: Zöliakie von A bis Z. zoeliakie.ch
  • Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie: Zöliakie in Kindergarten und Schule (Stand 2022). zoeliakie.or.at
  • Associazione Italiana Celiachia (AIC): L'ABC della dieta del celiaco. celiachia.it
  • Coeliac UK: Grains, Gluten free labelling. coeliac.org.uk
  • AOECS: Gluten-free foods; AOECS Standard (Ausgabe September 2016), Annex I. aoecs.org
  • Verma, A. K. et al. (2017). Gluten Contamination in Naturally or Labeled Gluten-Free Products Marketed in Italy. Nutrients, 9(2), 115. doi:10.3390/nu9020115

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